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Reisen mit Sonnenschiffe-Reiseleitung |
Reisebedingungen | Impressum |
Alle von uns zur Vermittlung angebotenen Reisen werden von den jeweiligen Reedereien bzw. den in der Reiseausschreibung genannten Reiseveranstaltern veranstaltet. Entsprechend gelten die jeweiligen Geschäftsbedingungen der entsprechenden Reederei/ des entsprechenden Veranstalters, welche wir Ihnen gerne auf Anfrage vorab zusenden.
Nachfolgend
finden Sie unsere Reisebedingungen für
Eigenveranstaltungen, die Sie auch hier
als PDF-Datei
herunterladen können.
REISEBEDINGUNGEN (Allgemeine Geschäftsbedingungen) für
Eigenveranstaltungen
Die
nachfolgenden Bestimmungen werden,
soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und
SeeReisebüro Sonnenschiffe
Dietmar Belz e. K. (nachfolgend „SeeReisebüro Sonnenschiffe“ genannt)
zustande
kommenden Reisevertrags. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der
§§ 651a
bis m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften
für
Reiseveranstalter gemäß §§ 4 bis 11 BGB-InfoV (Verordnung über
Informations-
und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus.
1.
Abschluss des Reisevertrags /
Verpflichtung für Mitreisende
1.1.
Für alle Buchungswege gilt:
a)
Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung
und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die
jeweilige
Reise soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
b)
Der Kunde hat für alle
Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung
vornimmt, wie
für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch
ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
c)
Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung
des Reiseveranstalters vom Inhalt der Buchung ab,so liegt ein neues
Angebot des
Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von zehn Tagen gebunden
ist.
Der Vertrag kommt auf der
d)
Bei einer Optionsbuchung wird die
geplante Reise für die Dauer von 3 Werktagen reserviert. Nach dieser
Frist wird
die Option automatisch zu einer verbindlichen Buchung. Innerhalb dieser
Frist
kann der Kunde kostenfrei auf einen anderen Reisetermin oder eine
andere Route
1.2.
Für die Buchung, die mündlich,
telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:
a)
Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet
der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages
verbindlich
an.
b)
Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung
(Annahmeerklärung) durch den Reiseveranstalter zustande. Sie bedarf
keiner
bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der
Reiseveranstalter
dem Kunden eine Reisebestätigung schriftlich oder in Textform
übermitteln.
2.
Zahlung
2.1
SeeReisebüro Sonnenschiffe darf
Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder
annehmen,
wenn dem Kunden der Sicherungsschein übergeben wurde. Nach
Vertragsabschluss
wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheins eine Anzahlung in Höhe
von 20 %
des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Bezahlung des Reisepreises
erfolgt per
Überweisung direkt an SeeReisebüro Sonnenschiffe. Barzahlung ist
ebenfalls
möglich. Sofern nicht mit SeeReisebüro Sonnenschiffe anders
ausdrücklich vereinbart,
haben Zahlungen an (andere) vermittelnde Reisebüros keine
schuldbefreiende
Wirkung. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern
der
Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in
Ziffer 5.2.
genannten Grund abgesagt werden kann. Mit der Anzahlung wird die
vollständige
Prämie einer über SeeReisebüro Sonnenschiffe vermittelten Versicherung
fällig.
2.2
Leistet der Kunde die Anzahlung
und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten
Zahlungsfälligkeiten, so ist SeeReisebüro Sonnenschiffe berechtigt,
nach
Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden
mit
Rücktrittskosten gemäß Ziffer 7.2 Satz 2 bis 7.5 zu belasten.
2.3
Nach vollständiger Bezahlung der Reise
erhält der Kunde unverzüglich seine Reiseunterlagen, frühestens jedoch
drei
Wochen vor Reisebeginn.
3.
Leistungen und Preise
3.1
Die Leistungsverpflichtung von SeeReisebüro
Sonnenschiffe ergibt sich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in
Verbindung
mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Katalog bzw. der
Reiseausschreibung unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Hinweise
und
Erläuterungen und schließt Individualvereinbarungen mit ein.
3.2
Anschlussbeförderungen per Bahn/ Bus/
Flugzeug sind vom Kunden selbst zu organisieren bzw. zu buchen. Auf
Wunsch ist
SeeReisebüro Sonnenschiffe
3.3
Maßgebend für alle Ermäßigungen, die
aus dem Alter des Kunden resultieren, ist das Alter am Tag des
Reiseantritts.
4.
Leistungs- und Preisänderungen
4.1
Abweichungen wesentlicher
Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrags, die nach
Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht
wider Treu
und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die
Änderungen nicht
erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
Zu
Änderungen zählen z. B. Umbuchungen auf ein baugleiches Schiff des
Reeders,
Änderungen der Fahrtzeiten und/oder der Routen bei See- oder
Flussreisen, zu
denen es im Fall von wetterbedingten Einschränkungen und/oder nicht
rechtzeitig
vorhersehbarem Hoch- bzw. Niedrigwasser kommen kann (Sicherheits- oder
Witterungsgründe), das ganz oder teilweise Ausfallen von Teilstrecken
oder die
Durchführung von Teilstrecken mit anderen Verkehrsmitteln, das
Entfallen von
oder Änderungen bei Ausflugsprogrammen; in Einzelfällen können
Hotelübernachtungen erforderlich werden.
4.2
Eventuelle Gewährleistungsansprüche
bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln
behaftet sind.
SeeReisebüro Sonnenschiffe ist verpflichtet, den Kunden über
wesentliche
Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund
zu
informieren. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen
Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag
zurückzutreten
oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu
verlangen, wenn SeeReisebüro
Sonnenschiffe in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den
Kunden
aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich
nach der
Erklärung von SeeReisebüro Sonnenschiffe über die Änderung der
Reiseleistung oder
die Absage der Reise SeeReisebüro Sonnenschiffe gegenüber geltend zu
machen.
4.3
Erhöhen sich die bei Abschluss des
Reisevertrags bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die
Treibstoffkosten,
so kann SeeReisebüro Sonnenschiffe den Reisepreis nach Maßgabe der
nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a)
Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung
kann SeeReisebüro Sonnenschiffe vom Kunden den Erhöhungsbetrag
verlangen.
b)
In anderen Fällen werden die vom
Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten,
zusätzlichen
Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten
Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für
den
Einzelplatz kann SeeReisebüro Sonnenschiffe vom Kunden verlangen.
4.4
Werden die bei Abschluss des
Reisevertrags bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren
gegenüber
SeeReisebüro Sonnenschiffe erhöht, so kann der Reisepreis um den
entsprechenden
anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
4.5
Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern
zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als
vier
Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor
Vertragsabschluss
noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für SeeReisebüro
Sonnenschiffe
nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des
Reisepreises hat SeeReisebüro Sonnenschiffe den Reisenden unverzüglich
zu
informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind
unwirksam.
Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Reisende berechtigt, ohne
Gebühren
vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn SeeReisebüro Sonnenschiffe in
der Lage
ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot
anzubieten. Der Kunde hat diesen Anspruch unverzüglich nach der
Mitteilung von
SeeReisebüro Sonnenschiffe über die Preiserhöhung ihm gegenüber geltend
zu machen.
5.
Kündigung durch SeeReisebüro
Sonnenschiffe und Rücktritt wegen Nichterreichens der
Mindestteilnehmerzahl
5.1
SeeReisebüro Sonnenschiffe kann den
Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende
ungeachtet
einer Abmahnung von SeeReisebüro Sonnenschiffe nachhaltig stört oder
wenn er
sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige
Aufhebung des
Vertrags gerechtfertigt ist. Kündigt SeeReisebüro Sonnenschiffe, so
behält er
den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der
ersparten
Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus
einer
anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung
erlangt,
einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
Die von SeeReisebüro
Sonnenschiffe eingesetzten Mitarbeiter/-innen und das Schiffspersonal
sind
ausdrücklich bevollmächtigt, die Interessen von SeeReisebüro
Sonnenschiffe in
diesen Fällen wahrzunehmen.
5.2
SeeReisebüro Sonnenschiffe kann bis 35
Tage vor Reisebeginn bei Nichterreichen einer in der Reiseausschreibung
festgelegten
Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag zurücktreten. SeeReisebüro
Sonnenschiffe
ist verpflichtet, den Reiseteilnehmer unverzüglich nach Eintritt der
Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis
zu setzen
und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Wird die Reise
aus
diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis
geleistete
Zahlungen unverzüglich zurück.
6.
Gepäck und Tiere an Bord
Das
Gepäck darf nur Gegenstände für den
persönlichen Gebrauch enthalten. Insbesondere ist es den Reisenden
nicht gestattet,
Drogen, Waffen, Munition, explosive oder feuergefährliche Stoffe an
Bord der Schiffe
zu bringen. Entsprechend internationalen Übereinkommen werden
Drogendelikte den
lokalen Behörden angezeigt. Die Mitnahme von Tieren an Bord ist nicht
gestattet, außer, in der Reisebeschreibung wird dies ausdrücklich
gestattet.
7.
Rücktritt durch den Kunden vor
Reisebeginn / Stornokosten
7.1
Der Kunde kann jederzeit vor
Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem
Reiseveranstalter
zu erklären. Dem Kunden wird im eigenen Interesse und aus
Beweissicherungsgründen dringend empfohlen, den Rücktritt schriftlich
zu
erklären.
7.2
Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück
oder tritt er die Reise nicht an, so verliert SeeReisebüro
Sonnenschiffe den
Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann SeeReisebüro
Sonnenschiffe,
soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall
höherer
Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum
Rücktritt
getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit
von dem
jeweiligen Reisepreis verlangen. Bei Rücktritt des Kunden wird pro
Person eine
pauschalierte Entschädigung für getroffene Reisevorkehrungen und
Aufwendungen fällig,
deren Höhe nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des
Kunden
berechnet wird. Wir empfehlen daher, den Rücktritt schriftlich zu
erklären.
Die
pauschale Entschädigung wird wie folgt
berechnet:
•
bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 20 %
• ab
dem 30. Tag vor Reiseantritt 40 %
• ab
dem 24. Tag vor Reiseantritt 50 %
• ab
dem 17. Tag vor Reiseantritt 60 %
• ab
dem 10. Tag vor Reisebeginn 80 %
• ab
dem 3. Tag vor Reiseantritt bis zum
Tag des Reiseantritt oder Storno am Anreisetag oder bei Nichtantritt
der Reise
90 %.
Für
zusätzlich gebuchte Nebenleistungen wie
Wellness- oder Getränkepakete sowie Transfer- oder An- und
Abreisearrangements
und Verlängerungshotels gilt ebenso die vorstehende Pauschale.
7.3
Bis zum Reisebeginn kann der Reisende
verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten
aus dem
Reisevertrag eintritt. SeeReisebüro Sonnenschiffe kann dem Eintritt des
Dritten
widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht
genügt oder
seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen
entgegenstehen.
Tritt
ein Dritter in den Vertrag ein, so
haften er und der Reisende dem SeeReisebüro Sonnenschiffe als
Gesamtschuldner für
den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden
Mehrkosten.
Für einen Passagierwechsel auf die reine Schiffsleistung berechnet
SeeReisebüro
Sonnenschiffe eine Gebühr in Höhe von € 50,– pro Person. Bei Reisen mit
einer Gesamtdauer
von maximal zwei Übernachtungen und bei Benennung eines Dritten bis zum
15. Tag
vor Reiseantritt berechnet SeeReisebüro Sonnenschiffe eine ermäßigte
Gebühr von
15,-- pro Person.
Kosten,
die durch Änderung eventuell
gebuchter Zusatzleistungen (Flüge etc.) entstehen, werden vollständig
dem
Buchenden belastet.
7.4
SeeReisebüro Sonnenschiffe behält sich
vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, individuell
berechnete
Entschädigung zu fordern, soweit SeeReisebüro Sonnenschiffe nachweist,
dass ihm
wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale
entstanden
sind. In diesem Fall ist SeeReisebüro Sonnenschiffe verpflichtet, die
geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten
Aufwendungen und
einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu
beziffern
und zu belegen.
7.5
Dem Kunden bleibt es in jedem Fall
unbenommen, SeeReisebüro Sonnenschiffe nachzuweisen, dass ihm überhaupt
kein
oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist als die von ihr
genommene Pauschale.
8.
Umbuchung
Ein
Anspruch des Kunden nach
Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des
Reiseziels,
des Orts des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart
(Umbuchung)
besteht nicht. Umbuchungen gelten als Stornierung und Neubuchung.
Die
unter 7.2 beschriebenen
Standard-Pauschalen kommen zur Anwendung. Bearbeitungs-, Rücktritts-
und Umbuchungspauschalen
sind sofort fällig.
9.
Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt
der Reisende einzelne
Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in
Anspruch, aus
Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise
oder aus
sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige
Erstattung des
Reisepreises. SeeReisebüro Sonnenschiffe wird sich um Erstattung der
ersparten
Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung
entfällt,
wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.
10.
Mitwirkungspflichten des Reisenden
10.1
Reiseunterlagen
Der
Kunde hat die SeeReisebüro
Sonnenschiffe zu informieren, wenn er die erforderlichen
Reiseunterlagen (z. B.
Flugschein, Hotelgutscheine) nicht innerhalb der von SeeReisebüro
Sonnenschiffe
mitgeteilten Frist erhält.
10.2
Mängelanzeige
Wird
die Reise nicht vertragsgemäß
erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Versäumt der Reisende
schuldhaft
dem SeeReisebüro Sonnenschiffe einen aufgetretenen Reisemangel
unverzüglich
anzuzeigen, tritt eine Minderung des Reisepreiseses nicht ein. Dies
gilt nur
dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus
anderen
Gründen unzumutbar ist. Der Reisende ist verpflichtet, seine
Mängelanzeige
unverzüglich der Reiseleitung vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist eine
Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel
dem
SeeReisebüro Sonnenschiffe an seinem Sitz zur Kenntnis zu geben.
Über
die Erreichbarkeit der Reiseleitung
bzw. des SeeReisebüro Sonnenschiffe wird in der Leistungsbeschreibung,
spätestens
jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Die Reiseleitung ist
beauftragt,
für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht
befugt,
Ansprüche des Kunden anzuerkennen.
10.3
Fristsetzung vor Kündigung
Will
ein Kunde/Reisender den Reisevertrag
wegen eines Reisemangels der in § 615c BGB bezeichneten Art nach § 615e
BGB
oder aus wichtigem, dem SeeReisebüro Sonnenschiffe erkennbarem Grund
wegen Unzumutbarkeit
kündigen, hat er dem SeeReisebüro Sonnenschiffe zuvor eine angemessene
Frist
zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe
unmöglich
ist oder vom SeeReisebüro Sonnenschiffe verweigert wird oder wenn die
sofortige
Kündigung des Vertrags durch ein besonderes, dem SeeReisebüro
Sonnenschiffe
erkennbares Interesse des Kunden/Reisenden gerechtfertigt wird.
10.4
Gepäckbeschädigung und
Gepäckverspätung
Schäden
oder Zustellungsverzögerungen bei
Flugreisen empfiehlt SeeReisebüro Sonnenschiffe dringend unverzüglich
an Ort
und Stelle mittels Schadensanzeige (P. I. R.) der zuständigen
Fluggesellschaft anzuzeigen.
Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die
Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist
bei Gepäckbeschädigung
binnen 7 Tagen und bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung
zu erstatten.
Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von
Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des
SeeReisebüro Sonnenschiffe
anzuzeigen.
11.
Beschränkung der Haftung
11.1
Die vertragliche Haftung von
SeeReisebüro Sonnenschiffe für Schäden, die nicht in der Verletzung des
Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit resultieren,ist auf den dreifachen
Reisepreis
beschränkt,
a)
soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich
noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b)
soweit SeeReisebüro Sonnenschiffe für
einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines
Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich ist.
Möglicherweise
darüber hinausgehende
Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz
bleiben
von der Beschränkung unberührt.
11.2
SeeReisebüro Sonnenschiffe haftet
nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang
mit
Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B.
Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen,
Beförderungsleistungen
vom und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese
Leistungen in
der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und
unter
Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so
eindeutig gekennzeichnet
werden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der
Reiseleistungen des SeeReisebüro Sonnenschiffe sind.
SeeReisebüro
Sonnenschiffe haftet jedoch
a)
für Leistungen, die die Beförderung des
Reisenden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum
ausgeschriebenen
Zielort, Zwischenbeförderungen
während der Reise und die Unterbringung
während der Reise beinhalten, oder
b)
wenn und insoweit für einen Schaden des
Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder
Organisationspflichten
des SeeReisebüro Sonnenschiffe ursächlich geworden ist.
11.3
Soweit SeeReisebüro Sonnenschiffe
vertraglicher oder ausführender Beförderer im Hinblick auf die
Schiffspassage ist
oder als solcher nach gesetzlichen Vorschriften angesehen wird, haftet
SeeReisebüro
Sonnenschiffe bei Schadensersatzansprüchen wegen Personen- oder
Gepäckschäden
nach den besonderen gesetzlichen Vorschriften (insbesondere
Handelsgesetzbuch und
dessen Anlage zu § 664 HGB).
12.
Geltendmachung von Ansprüchen:
Adressat, Ausschlussfristen
12.1
Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB
hat der Kunde/Reisende spätestens innerhalb eines Monats nach dem
vertraglich
vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen.
12.2
Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem
Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist
auf
einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen
Feiertag oder einen Samstag, so tritt an die Stelle eines solchen Tags
der nächste
Werktag.
12.3
Die Geltendmachung kann fristwahrend
nur gegenüber SeeReisebüro Sonnenschiffe Dietmar Belz e. K.,
Donatusstr. 37,
50767 Köln, erfolgen.
12.4
Nach Ablauf der Frist kann der
Kunde/Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden
an der Einhaltung
der First verhindert worden ist.
12.5
Die Frist aus 12.1. gilt auch für die
Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck
im
Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 10.3., wenn Gewährleistungsrechte
aus den
§§ 651c Abs. 3, 651d, 651e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden. Ein
Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist binnen sieben
Tagen, ein
Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach
Aushändigung
geltend zu machen.
13.
Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
13.1
Jeder Reisende muss auf den Schiffen
einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitführen. Bei bestimmten
Reisen
ist zwingend ein gültiger Reisepass mitzuführen; ein Personalausweis
reicht für
diese Reisen nicht aus. Auf diesen Umstand wird, sofern er zutrifft, in
der
Reiseausschreibung in geeigneter Form hingewiesen. Alle Kinder müssen
ab ihrer
Geburt bei Reisen in das Ausland über ein eigenes Reisedokument
verfügen.
Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind ungültig und berechtigen
das Kind
nicht mehr zum Grenzübertritt.
13.2
Der Reiseveranstalter wird
Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaft, in dem
die Reise
angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und
Gesundheitsvorschriften
vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor
Reiseantritt unterrichten.
Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
Dabei
wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des
Kunden und
eventueller Mitreisender (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit,
Staatenlosigkeit)vorliegen.
13.3
SeeReisebüro Sonnenschiffe wird den
Kunden vor Vertragsabschluss über etwaige Änderungen der in der
Reiseausschreibung wiedergegebenen Vorschriften informieren.
13.4
Der Kunde ist verantwortlich für das
Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente,
eventuell
erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und
Devisenvorschriften.
Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.
B. die
Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht,
wenn der
Reiseveranstalter nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
13.5
SeeReisebüro Sonnenschiffe haftet
nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa
durch die
jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde sie mit der
Besorgung
beauftragt hat, es sei denn, dass sie eigene Pflichten schuldhaft
verletzt hat.
14.
Verjährung
14.1
Ansprüche des Kunden/Reisenden nach
den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der
Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung des
SeeReisebüro Sonnenschiffe oder eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen
des SeeReisebüro Sonnenschiffe beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies
gilt
auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer
vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des SeeReisebüro Sonnenschiffe
oder eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des SeeReisebüro
Sonnenschiffe
beruhen.
14.2
Alle übrigen Ansprüche nach den §§
651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.
14.3
Die Verjährung nach Ziffer 14.1. und
14.2. beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes
folgt.
Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am
Erklärungsort
staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Samstag, so tritt
an die
Stelle eines solchen Tags der nächste Werktag.
14.4
Schweben zwischen dem Kunden/Reisenden
und SeeReisebüro Sonnenschiffe Verhandlungen über den Anspruch oder die
den Anspruch
begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der
Kunde/Reisende oder
SeeReisebüro Sonnenschiffe die Fortsetzung der Verhandlungen
verweigert. Die Verjährung
tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
15.
Informationspflicht über die Identität
des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Die
EU-Verordnung zur Unterrichtung von
Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
verpflichtet
SeeReisebüro Sonnenschiffe, den Kunden über die Identität der
ausführenden
Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu
erbringenden
Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei
der
Buchung die mausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist
SeeReisebüro
Sonnenschiffe verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die
Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen
wird bzw.
werden. Sobald SeeReisebüro Sonnenschiffe weiß, welche Fluggesellschaft
den
Flug durchführen wird, muss er den Kunden informieren. Wechselt die dem
Kunden
als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss
SeeReisebüro
Sonnenschiffe den Kunden über den Wechsel informieren. Er muss
unverzüglich
alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der
Kunde so
rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die Liste der
Fluggesellschaften
mit EU-Betriebsverbot („Black List“) ist auf folgender Internetseite
abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/airban/index_de.htm
Hinweis
zur Kündigung wegen höherer Gewalt
Zur
Kündigung des Reisevertrages wird auf
die gesetzliche Regelung im BGB verwiesen, die wie folgt lautet: „§
651j: (1)
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer
höherer
Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können
sowohl der
Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe
dieser
Vorschrift kündigen. (2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so
finden
die Vorschriften des § 651e Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1
Anwendung. Die
Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte
zu
tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkostendem Reisenden zur Last.“
Hinweis
zur
Reiserücktrittskosten-Versicherung
SeeReisebüro
Sonnenschiffe rät zum
Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung. Eine
Reiserücktrittskosten-
Versicherung der ERV Europäische Reiseversicherung wird von uns bei der
Buchung
angeboten. Bitte beachten Sie, dass ein nachträglicher Abschluss dieser
Versicherung
nur unter bestimmten Bedingungen möglich ist. SeeReisebüro
Sonnenschiffe ist
hierbei Vermittler der Reiseversicherung. Die Versicherungsbedingungen
können
bei uns eingesehen werden und werden mit dem Versicherungsschein
ausgehändigt.
Stand:
08/2015
Impressum Reisebedingungen Copyright © 2010 - 2016 SeeReisebüro Sonnenschiffe Dietmar Belz e. K. |