AGB
  Ihre Hotline für Urlaub auf dem Wasser: ( (02 21) 590 22 55


 Wer ist 'Sonnenschiffe'?  Suchen und Buchen -
nach Reedereien
 Suchen und buchen -
(fast) alles auf einmal
 Reisen mit
Sonnenschiffe-Reiseleitung
 Reisebedingungen  Impressum

Alle von uns zur Vermittlung angebotenen Reisen werden von den jeweiligen Reedereien bzw. den in der Reiseausschreibung genannten Reiseveranstaltern veranstaltet. Entsprechend gelten die jeweiligen Geschäftsbedingungen der entsprechenden Reederei/  des entsprechenden Veranstalters, welche wir Ihnen gerne auf Anfrage vorab zusenden.


Nachfolgend finden Sie unsere Reisebedingungen für Eigenveranstaltungen, die Sie auch hier als PDF-Datei herunterladen können.

REISEBEDINGUNGEN (Allgemeine Geschäftsbedingungen) für Eigenveranstaltungen

Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und SeeReisebüro Sonnenschiffe Dietmar Belz e. K. (nachfolgend „SeeReisebüro Sonnenschiffe“ genannt) zustande kommenden Reisevertrags. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a bis m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4 bis 11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus.

1. Abschluss des Reisevertrags / Verpflichtung für Mitreisende

1.1. Für alle Buchungswege gilt:

a) Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.

b) Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

c) Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung des Reiseveranstalters vom Inhalt der Buchung ab,so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.

d) Bei einer Optionsbuchung wird die geplante Reise für die Dauer von 3 Werktagen reserviert. Nach dieser Frist wird die Option automatisch zu einer verbindlichen Buchung. Innerhalb dieser Frist kann der Kunde kostenfrei auf einen anderen Reisetermin oder eine andere Route umbuchen oder kostenfrei von der Reise zurücktreten.

1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:

a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.

b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch den Reiseveranstalter zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden eine Reisebestätigung schriftlich oder in Textform übermitteln.

2. Zahlung

2.1 SeeReisebüro Sonnenschiffe darf Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem Kunden der Sicherungsschein übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheins eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Bezahlung des Reisepreises erfolgt per Überweisung direkt an SeeReisebüro Sonnenschiffe. Barzahlung ist ebenfalls möglich. Sofern nicht mit SeeReisebüro Sonnenschiffe anders ausdrücklich vereinbart, haben Zahlungen an (andere) vermittelnde Reisebüros keine schuldbefreiende Wirkung. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 5.2. genannten Grund abgesagt werden kann. Mit der Anzahlung wird die vollständige Prämie einer über SeeReisebüro Sonnenschiffe vermittelten Versicherung fällig.

2.2 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist SeeReisebüro Sonnenschiffe berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 7.2 Satz 2 bis 7.5 zu belasten.

2.3 Nach vollständiger Bezahlung der Reise erhält der Kunde unverzüglich seine Reiseunterlagen, frühestens jedoch drei Wochen vor Reisebeginn.

3. Leistungen und Preise

3.1 Die Leistungsverpflichtung von SeeReisebüro Sonnenschiffe ergibt sich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Katalog bzw. der Reiseausschreibung unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Hinweise und Erläuterungen und schließt Individualvereinbarungen mit ein.

3.2 Anschlussbeförderungen per Bahn/ Bus/ Flugzeug sind vom Kunden selbst zu organisieren bzw. zu buchen. Auf Wunsch ist SeeReisebüro Sonnenschiffe bereit, entsprechende Beförderungen zu vermitteln.

3.3 Maßgebend für alle Ermäßigungen, die aus dem Alter des Kunden resultieren, ist das Alter am Tag des Reiseantritts.

4. Leistungs- und Preisänderungen

4.1 Abweichungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrags, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Zu Änderungen zählen z. B. Umbuchungen auf ein baugleiches Schiff des Reeders, Änderungen der Fahrtzeiten und/oder der Routen bei See- oder Flussreisen, zu denen es im Fall von wetterbedingten Einschränkungen und/oder nicht rechtzeitig vorhersehbarem Hoch- bzw. Niedrigwasser kommen kann (Sicherheits- oder Witterungsgründe), das ganz oder teilweise Ausfallen von Teilstrecken oder die Durchführung von Teilstrecken mit anderen Verkehrsmitteln, das Entfallen von oder Änderungen bei Ausflugsprogrammen; in Einzelfällen können Hotelübernachtungen erforderlich werden.

4.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. SeeReisebüro Sonnenschiffe ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn SeeReisebüro Sonnenschiffe in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von SeeReisebüro Sonnenschiffe über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise SeeReisebüro Sonnenschiffe gegenüber geltend zu machen.

4.3 Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrags bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann SeeReisebüro Sonnenschiffe den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:

a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann SeeReisebüro Sonnenschiffe vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.

b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann SeeReisebüro Sonnenschiffe vom Kunden verlangen.

4.4 Werden die bei Abschluss des Reisevertrags bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber SeeReisebüro Sonnenschiffe erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

4.5 Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für SeeReisebüro Sonnenschiffe nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat SeeReisebüro Sonnenschiffe den Reisenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn SeeReisebüro Sonnenschiffe in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diesen Anspruch unverzüglich nach der Mitteilung von SeeReisebüro Sonnenschiffe über die Preiserhöhung ihm gegenüber geltend zu machen.

5. Kündigung durch SeeReisebüro Sonnenschiffe und Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

5.1 SeeReisebüro Sonnenschiffe kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung von SeeReisebüro Sonnenschiffe nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Kündigt SeeReisebüro Sonnenschiffe, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. Die von SeeReisebüro Sonnenschiffe eingesetzten Mitarbeiter/-innen und das Schiffspersonal sind ausdrücklich bevollmächtigt, die Interessen von SeeReisebüro Sonnenschiffe in diesen Fällen wahrzunehmen.

5.2 SeeReisebüro Sonnenschiffe kann bis 35 Tage vor Reisebeginn bei Nichterreichen einer in der Reiseausschreibung festgelegten Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag zurücktreten. SeeReisebüro Sonnenschiffe ist verpflichtet, den Reiseteilnehmer unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

6. Gepäck und Tiere an Bord

Das Gepäck darf nur Gegenstände für den persönlichen Gebrauch enthalten. Insbesondere ist es den Reisenden nicht gestattet, Drogen, Waffen, Munition, explosive oder feuergefährliche Stoffe an Bord der Schiffe zu bringen. Entsprechend internationalen Übereinkommen werden Drogendelikte den lokalen Behörden angezeigt. Die Mitnahme von Tieren an Bord ist nicht gestattet, außer, in der Reisebeschreibung wird dies ausdrücklich gestattet.

7. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Stornokosten

7.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Dem Kunden wird im eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen dringend empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

7.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert SeeReisebüro Sonnenschiffe den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann SeeReisebüro Sonnenschiffe, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. Bei Rücktritt des Kunden wird pro Person eine pauschalierte Entschädigung für getroffene Reisevorkehrungen und Aufwendungen fällig, deren Höhe nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden berechnet wird. Wir empfehlen daher, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

Die pauschale Entschädigung wird wie folgt berechnet:

• bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 20 %

• ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 40 %

• ab dem 24. Tag vor Reiseantritt 50 %

• ab dem 17. Tag vor Reiseantritt 60 %

• ab dem 10. Tag vor Reisebeginn 80 %

• ab dem 3. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritt oder Storno am Anreisetag oder bei Nichtantritt der Reise 90 %.

Für zusätzlich gebuchte Nebenleistungen wie Wellness- oder Getränkepakete sowie Transfer- oder An- und Abreisearrangements und Verlängerungshotels gilt ebenso die vorstehende Pauschale.

7.3 Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. SeeReisebüro Sonnenschiffe kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem SeeReisebüro Sonnenschiffe als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Für einen Passagierwechsel auf die reine Schiffsleistung berechnet SeeReisebüro Sonnenschiffe eine Gebühr in Höhe von € 50,– pro Person. Bei Reisen mit einer Gesamtdauer von maximal zwei Übernachtungen und bei Benennung eines Dritten bis zum 15. Tag vor Reiseantritt berechnet SeeReisebüro Sonnenschiffe eine ermäßigte Gebühr von 15,-- pro Person.

Kosten, die durch Änderung eventuell gebuchter Zusatzleistungen (Flüge etc.) entstehen, werden vollständig dem Buchenden belastet.

7.4 SeeReisebüro Sonnenschiffe behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit SeeReisebüro Sonnenschiffe nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist SeeReisebüro Sonnenschiffe verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

7.5 Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, SeeReisebüro Sonnenschiffe nachzuweisen, dass ihm überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist als die von ihr genommene Pauschale.

8. Umbuchung

Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Orts des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Umbuchungen gelten als Stornierung und Neubuchung.

Die unter 7.2 beschriebenen Standard-Pauschalen kommen zur Anwendung. Bearbeitungs-, Rücktritts- und Umbuchungspauschalen sind sofort fällig.

9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch, aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. SeeReisebüro Sonnenschiffe wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.

10. Mitwirkungspflichten des Reisenden

10.1 Reiseunterlagen

Der Kunde hat die SeeReisebüro Sonnenschiffe zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z. B. Flugschein, Hotelgutscheine) nicht innerhalb der von SeeReisebüro Sonnenschiffe mitgeteilten Frist erhält.

10.2 Mängelanzeige

Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Versäumt der Reisende schuldhaft dem SeeReisebüro Sonnenschiffe einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen, tritt eine Minderung des Reisepreiseses nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel dem SeeReisebüro Sonnenschiffe an seinem Sitz zur Kenntnis zu geben.

Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. des SeeReisebüro Sonnenschiffe wird in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.

10.3 Fristsetzung vor Kündigung

Will ein Kunde/Reisender den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615c BGB bezeichneten Art nach § 615e BGB oder aus wichtigem, dem SeeReisebüro Sonnenschiffe erkennbarem Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er dem SeeReisebüro Sonnenschiffe zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom SeeReisebüro Sonnenschiffe verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes, dem SeeReisebüro Sonnenschiffe erkennbares Interesse des Kunden/Reisenden gerechtfertigt wird.

10.4 Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung

Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt SeeReisebüro Sonnenschiffe dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P. I. R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des SeeReisebüro Sonnenschiffe anzuzeigen.

11. Beschränkung der Haftung

11.1 Die vertragliche Haftung von SeeReisebüro Sonnenschiffe für Schäden, die nicht in der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren,ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,

a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder

b) soweit SeeReisebüro Sonnenschiffe für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkung unberührt.

11.2 SeeReisebüro Sonnenschiffe haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen vom und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des SeeReisebüro Sonnenschiffe sind.

SeeReisebüro Sonnenschiffe haftet jedoch

a) für Leistungen, die die Beförderung des Reisenden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen
 während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, oder

b) wenn und insoweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des SeeReisebüro Sonnenschiffe ursächlich geworden ist.

11.3 Soweit SeeReisebüro Sonnenschiffe vertraglicher oder ausführender Beförderer im Hinblick auf die Schiffspassage ist oder als solcher nach gesetzlichen Vorschriften angesehen wird, haftet SeeReisebüro Sonnenschiffe bei Schadensersatzansprüchen wegen Personen- oder Gepäckschäden nach den besonderen gesetzlichen Vorschriften (insbesondere Handelsgesetzbuch und dessen Anlage zu § 664 HGB).

12. Geltendmachung von Ansprüchen: Adressat, Ausschlussfristen

12.1 Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB hat der Kunde/Reisende spätestens innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen.

12.2 Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Samstag, so tritt an die Stelle eines solchen Tags der nächste Werktag.

12.3 Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber SeeReisebüro Sonnenschiffe Dietmar Belz e. K., Donatusstr. 37, 50767 Köln, erfolgen.

12.4 Nach Ablauf der Frist kann der Kunde/Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der First verhindert worden ist.

12.5 Die Frist aus 12.1. gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 10.3., wenn Gewährleistungsrechte aus den §§ 651c Abs. 3, 651d, 651e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist binnen sieben Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen.

13. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen

13.1 Jeder Reisende muss auf den Schiffen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitführen. Bei bestimmten Reisen ist zwingend ein gültiger Reisepass mitzuführen; ein Personalausweis reicht für diese Reisen nicht aus. Auf diesen Umstand wird, sofern er zutrifft, in der Reiseausschreibung in geeigneter Form hingewiesen. Alle Kinder müssen ab ihrer Geburt bei Reisen in das Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt.

13.2 Der Reiseveranstalter wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaft, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit)vorliegen.

13.3 SeeReisebüro Sonnenschiffe wird den Kunden vor Vertragsabschluss über etwaige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen Vorschriften informieren.

13.4 Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

13.5 SeeReisebüro Sonnenschiffe haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde sie mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass sie eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

14. Verjährung

14.1 Ansprüche des Kunden/Reisenden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des SeeReisebüro Sonnenschiffe oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des SeeReisebüro Sonnenschiffe beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des SeeReisebüro Sonnenschiffe oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des SeeReisebüro Sonnenschiffe beruhen.

14.2 Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.

14.3 Die Verjährung nach Ziffer 14.1. und 14.2. beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Samstag, so tritt an die Stelle eines solchen Tags der nächste Werktag.

14.4 Schweben zwischen dem Kunden/Reisenden und SeeReisebüro Sonnenschiffe Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde/Reisende oder SeeReisebüro Sonnenschiffe die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

15. Informationspflicht über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet SeeReisebüro Sonnenschiffe, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die mausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist SeeReisebüro Sonnenschiffe verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald SeeReisebüro Sonnenschiffe weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss er den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss SeeReisebüro Sonnenschiffe den Kunden über den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot („Black List“) ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/airban/index_de.htm

 

Hinweis zur Kündigung wegen höherer Gewalt

Zur Kündigung des Reisevertrages wird auf die gesetzliche Regelung im BGB verwiesen, die wie folgt lautet: „§ 651j: (1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen. (2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651e Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkostendem Reisenden zur Last.“

 

Hinweis zur Reiserücktrittskosten-Versicherung

SeeReisebüro Sonnenschiffe rät zum Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung. Eine Reiserücktrittskosten- Versicherung der ERV Europäische Reiseversicherung wird von uns bei der Buchung angeboten. Bitte beachten Sie, dass ein nachträglicher Abschluss dieser Versicherung nur unter bestimmten Bedingungen möglich ist. SeeReisebüro Sonnenschiffe ist hierbei Vermittler der Reiseversicherung. Die Versicherungsbedingungen können bei uns eingesehen werden und werden mit dem Versicherungsschein ausgehändigt.

Stand: 08/2015

 





Impressum                        Reisebedingungen                                                                                               Copyright © 2010 - 2016 SeeReisebüro Sonnenschiffe Dietmar Belz e. K.